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Das tolerieren wir nicht

Hinschauen. Ansprechen.

UZH-Angehörige begegnen sich mit Wertschätzung, Respekt und Offenheit. Konflikte regeln wir respektvoll, sachbezogen und zielgerecht untereinander oder ziehen je nach Sachlage eine Führungsverantwortliche Person und/oder Beratungsstelle mit ein. Verhalten, welches diesen Grundsätzen widerspricht, tolerieren wir nicht:

Wir tolerieren keine Diskriminierung.

Benachteiligung, Herabwürdigung und Diffamierung von Personen aufgrund von Alter, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Herkunft, Behinderung oder chronischer Krankheit, Religion, sexueller Orientierung, sozialer und beruflicher Stellung oder Sprache haben an der UZH keinen Platz. 

Wir tolerieren keinen Rassismus.

Beleidigendes sowie herabsetzendes verbales und nonverbales Vorgehen gegen Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Gruppenzugehörigkeiten oder persönlicher Merkmale wird nicht geduldet. 

Wir tolerieren keine sexuelle Belästigung und Sexismus.

Nicht erlaubt ist jedes Verhalten, das einen Menschen aufgrund seines Geschlechts, seiner Geschlechtsidentität oder seiner sexuellen Orientierung verletzt oder herabwürdigt oder unerwünscht ist – zum Beispiel durch unangemessene Körperkontakte, aufdringliches Verhalten, anzügliche Bemerkungen und Witze über das Aussehen oder körperliche Eigenschaften sowie Verunglimpfung der Person oder des Themas in Wort und Bild. Ebenfalls nicht toleriert werden Verhaltensweisen, die eine belästigende und diskriminierende Haltung ausdrücken. Sexuellen Handlungen, die unter Strafe stehen, werden zur Anzeige gebracht. 

Wir tolerieren kein Mobbing.

Systematische, verbale und nonverbale Handlungen, die sich wiederholt gegen eine bestimmte Person richten, sind zu unterlassen. Ebenfalls nicht akzeptiert werden Demütigungen, Verbreitung falscher Tatsachen, Zuweisungen sinnloser Aufgaben, unangemessene Kritik, Informationsverweigerung oder bewusste Isolierung.

Wir tolerieren keinen Machtmissbrauch.

Hierarchische Abhängigkeitsverhältnisse dürfen nicht genutzt werden, um anderen zu schaden, sie zu schikanieren, zu benachteiligen oder zu begünstigen. Dies gilt auch im Umgang mit persönlichen Beziehungen. Führungsverantwortliche wahren gegenüber nachgeordneten Mitarbeitenden, Professorinnen und Professoren gegenüber Studierenden, Doktorierenden und Postdocs die nötige emotionale und physische Distanz. Es wird erwartet, dass persönliche Beziehungen, die mit hierarchischen Abhängigkeitsverhältnissen oder Interessen kollidieren, gegenüber den Führungsverantwortlichen offengelegt werden und dass gemeinsam nach einer Lösung der allfälligen Interessenskonfklikte im Sinne der UZH gesucht wird.

Wir tolerieren keine Gewalt oder Bedrohung.

Körperliche und verbale Übergriffe, Drohungen und Handlungen, welche andere Personen gefährden, sie verletzen oder psychisch unter Druck setzen, werden nicht akzeptiert. Verboten sind der Konsum und die Verbreitung von rechtswidrigen, pornografischen, rassistischen, sexistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalten. Diese können mit strafrechtlichen Massnahmen geahndet werden.

Wir handeln.

Die UZH ergreift die nötigen Massnahmen. Nicht tolerierbares Verhalten während des Studiums oder bei der Arbeit kann disziplinar- bzw. personalrechtliche Massnahmen zur Folge haben oder zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Bei strukturellen Ursachen kann die UZH Administrativuntersuchungen oder organisatorische Massnahmen ( wie Reorganisationen oder Schritte auf Organisationseinheits- oder universitärer Ebene) einleiten.

Wir schauen nicht weg und sprechen die Themen an. An der UZH steht ein umfassendes Beratungsangebot für alle UZH-Angehörigen bereit.
Beratungsangebote

Weiterführende Informationen

Reglemente und Richtlinien